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Schloss Burgfarrnbach
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Die Stadt Fürth als Körperschaft des Öffentlichen Rechts wird vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung.


Inhaltliche Verantwortung

Dr. Martin Schramm
Amtsleiter Stadtarchiv und Museen Stadt Fürth
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Stadt Fürth
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Stellvertretender Amtsleiter
und Internetbeauftragter der Stadt Fürth
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Technische Realisierung und
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Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

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Elektronische Kommunikation mit der Stadt Fürth nach Art. 3a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Fürth ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die auf der Website der Stadtverwaltung (www.fuerth.de) publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Die Stadt Fürth nimmt Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen: Textdateien im Format ANSI (*.txt), Rich Text Format (*.rtf), Word für Windows Version 6 (*.doc), Word für Windows Version 97 (*.doc), Word für Windows Version 2000 (*.doc), Word für Windows Version XP (*.doc), Portable Data File Version 1.3 (*.pdf), Joint Photographic Expert Group (*.jpg), Graphics Interchange Format (*.gif), Tag Image File Format (*.tif), Bitmap Pictures (*.bmp).
    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle zulässig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
  3. Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Fürth nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
  4. Die Gesamtgröße einer E-Mail inklusive Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
  5. Die Stadt Fürth bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an. Diese sind bevorzugt zu verwenden.
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Stadt Fürth davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Die Stadt Fürth verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Sie können sich jedoch in eine Positiv-Liste (Whitelist) eintragen, in dem Sie eine Mail an abuse@fuerth.de senden.
  9. Ansonsten gelten die Regelungen des Art. 3a BayVwVfG.


Art. 3a BayVwVfG - Elektronische Kommunikation

(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.


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